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Wie Facebook für Berufstätige

Die für ihre Online-Kompetenz in Kritikerkreisen gefürchtete Rheinische Post warnt in ihrer Ausgabe vom vergangenen Mittwoch vor allzu gedankenloser Nutzung sozialer Netzwerke – und erklärt sie freundlicherweise dem gemeinen Leser. Unter der Überschrift „NRW: Fahndung mit Facebook“ (für 2,38 Euro auch online lesbar) dokumentiert die Zeitung – übrigens nicht zum ersten Mal – die immer üblicher werdende Online-Recherche der Polizei, deren Arbeit bei der Identifizierung von Straftätern dadurch erleichtert würde und dank Facebooks neuer Gesichtserkennung ja topaktuell ist: „Wenn das Bild im Internet vorliegt, muss es nicht erst beim Einwohnermeldeamt angefordert werden“, heißt es da. Das bedingt überraschende Fazit: Wer Fotos inklusive Namen von sich im Internet veröffentlicht, ist selbst schuld und „datenschutzrechtlich ausgeliefert.“

Nur: Im geschilderten Fall eines drängelnden Autofahrers, der mit seinem BMW in eine Radarfalle geraten war und prompt behauptete, nicht selbst gefahren zu sein, wurde das Blitzerfoto entgegen der Behauptung in der Überschrift nicht mit dem Facebook-Profilbild des Beschuldigten verglichen und als Beweis herangezogen, sondern mit dessen Foto auf Xing. Und glaubt man der Rheinischen Post, so sind die Unterschiede dieser beiden sozialen Netzwerke vor allem im sozialen Status ihrer Nutzer zu finden: „Xing ist ähnlich wie Facebook ein soziales Netzwerk, in dem sich vor allem Berufstätige aufhalten.“

Fahndung mit Facebook
(RP, Klick zur Großansicht)